Bei uns finden Sie Ihre Traumwohnung!
Bei uns finden Sie Ihre Traumwohnung!
Bei uns finden Sie Ihre Traumwohnung!

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Lübbener Wohnungsbaugesellschaft mbH ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.luebbener-wbg.de.

Wir haben diese Internetseite mit dem W3C-Tool getestet und beseitigen sukzessive die Mängel. 

Aktueller Stand der Barrierefreiheit der Webseite:

Teilweise konform

Nicht Barrierefreie Inhalte:

Eingebundene Videos haben keine Audiodeskription.

Eingebundene pdf-Dateien sind nicht barrierefrei. Wir bieten unseren Mietern und allen Interessierten an, im Rahmen unserer Sprechzeiten einen Termin zu vereinbaren an dem wir Ihnen gern die Dokumente erläutern und ausdrucken.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit:

Diese Erklärung wurde am 03.04.2025 erstellt. Grundlage war eine interne Selbsteinschätzung.

Feedback und Kontaktangaben:

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von luebbener-wbg.de aufgefallen? Oder Sie haben Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Kontakt:

Lübbener Wohnungsbaugesellschaft mbH
Bahnhofstraße 37
15907 Lübben (Spreewald)
Tel. 03546 2740 0
E-Mail: 

Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg 
– Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle –
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam

E-Mail: 

 

Hier finden Sie uns!

Lübbener Wohnungsbaugesellschaft mbH
Bahnhofstr. 37
15907 Lübben (Spreewald)

Sprechzeiten:
Di: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Do: 13:00 - 15:00 Uhr