Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat zu steigenden Preisen, insbesondere für Strom, Gas und Wärme geführt. Die hohe Inflation macht sich aber auch beim Einkauf im Supermarkt oder beim Tanken bemerkbar. Immer mehr Menschen haben Schwierigkeiten ihre Rechnungen zu bezahlen. Um deutlich mehr Haushalte zu unterstützen, die ihre Miete nicht vollständig zahlen können, tritt zum 1. Januar 2023 das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Wir haben Ihnen hier einige wichtige Informationen zum Wohngeld und der Reform zusammengestellt:
Was ist Wohngeld?
Beim Wohngeld zahlen Bund und Länder über die Kommunen einen Zuschuss zur Miete. Dieser Zuschuss soll die Lücke zwischen Miete und Ihrem verfügbaren Haushaltseinkommen schließen. Die Miete wird also nicht in voller Höhe übernommen, wie etwa beim Bürgergeld. Aber das Wohngeld unterstützt Sie dabei, die Mietkosten zu tragen.
Was bringt das neue Wohngeld plus?
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Miete in voller Höhe zu zahlen und Sie auch keine anderen Sozialleistungen erhalten, sollten Sie ihren Anspruch auf Wohngeld prüfen. Das neue Wohngeld unterstützt erstmals auch bei den Heizkosten. Damit können die gestiegenen Heizkosten abgefedert werden. Und auch wenn Sie in energetisch sanierten Wohnraum leben, in dem die Mieten ggf. höher sein können, können Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Denn das neue Wohngeld berücksichtigt das über eine sogenannte Klimakomponente.
Wer kann Wohngeld beantragen?
Wohngeldberechtigt sind alle Personen, die zur Miete wohnen und deren monatliches Haushaltsgesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Aber auch Eigentümer einer Immobilie können Anspruch auf Wohngeld haben. Es wird ein Lastenzuschuss gezahlt, wenn das Einkommen niedrig ist und die Immobilie selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.
Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine anderen Leistungen zum Lebensunterhalt (wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen. Bei diesen Leistungen werden die Unterkunftskosten bereits berücksichtig
Wo wird Wohngeld beantragt?
In Lübben ist der Antrag auf Wohngeld zu stellen beim:
Landkreis Dahme-Spreewald
Sozialamt
Beethovenweg 14
15907 Lübben (Spreewald)
E-Mail:
Die Antragsformulare sind dort direkt oder unter dem Link: https://www.dahme-spreewald.info/de/buergerservice/formulare/ unter der Rubrik Sozialamt erhältlich.
Alternativ unterstützt auch das:
Bürgerbüro in Lübben (Spreewald)
Poststraße 5
15907 Lübben (Spreewald)
Telefon: 03546-79-2505
Wie erfahre ich, ob ich Wohngeld erhalten kann?
Ob und wie viel Wohngeld Sie beziehen können wird nach Einreichen Ihres Antrages geprüft. Dabei wird zum Beispiel geprüft:
- die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- die Miete des Wohnraums oder die Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum,
- das Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Sollten noch nicht alle Unterlagen vorhanden sein, sollte der Antrag auf Wohngeld auch zunächst formlos gestellt werden. Damit wahren Sie die Frist, denn frühestens ab Antragstellung wird Ihnen eine Leistung gewährt.
Vorteilhaft ist es, nach einer Terminvereinbarung die ausgefüllten Unterlagen persönlich in der Behörde abzugeben. Gemeinsam mit dem zuständigen Sachbearbeiter kann dann die Vollständigkeit aller Unterlagen geprüft werden. Rückfragen lassen sich gleich klären.
Einen aktualisierten vorläufigen Wohngeldrechner und Rechenbeispiele finden Sie auf der Internetseite des Bundesbauministeriums (BMWSB) unter:
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html